Vergabebestimmungen des Titels Deutscher Champion RRCD
(Auszug)
Die CAC-Anwartschaft wird vergeben auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Zuchtschauen des RRCD.
Der Titel Deutscher Champion RRCD wird durch den RRCD vergeben, wenn vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen.
Mindestens zwei dieser Anwartschaften müssen auf einer Spezialzuchtschau des RRCD errungen worden sein, wobei es sich bei einer Anwartschaft um eine Club- bzw, Landessiegerschau des RRCD handeln muss.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens zwölf Monaten liegen.
Die CAC-Anwartschaft kann der beste Rüde und die beste Hündin entweder in der Champion-; Zwischen- oder in der offenen Klasse erhalten, wenn das Tier mit V 1 bewertet worden ist. Die Bewertung V 1 schließt nicht die automatische CAC-Vergabe ein. Die CAC-Reserve-Anwartschaft kann der jeweils zweitbeste Rüde und die jeweils zweitbeste Hündin erhalten, wenn sie mit mindestens V 2 bewertet worden sind. Die Vergabe liegt in jedem Fall im Ermessen des Zuchtrichters.
Der Titel berechtigt im In- und Ausland zum Start in der Championklasse.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen. Sobald die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes die bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel an den Vorstand einreichen und Antrag auf Verleihung des Titels Deutscher Champion RRCD stellen.
Das neutrale CAC, das auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen in Wettbewerb gestellt wird, wenn für die Rasse Rhodesian Ridgeback keine Sonderschau angegliedert ist, wird für die Erringung des clubeigenen Titels Deutscher Champion RRCD nicht anerkannt. Gleiches gilt für Anwartschaften weiterer Vereine, die ebenfalls die Rasse Rhodesian Ridgeback vertreten.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Champion (VDH)“
Dt. Ch. (VDH)
(gültig ab 01.09.2004) – Änderung durch Vorstandsbeschluss am 03. August 2004
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften bewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.
Übergangsregelung:
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger- Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Auszug aus den Vergabebestimmungen des Titels
Deutscher Jugend-Champion (VDH)
(gültig ab 01.07.2004)
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote - Mindestalter 9 Monate.
Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt
werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugend-Champion (VDH) war.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht
nicht.
Titel:
Der Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH) vorgeschlagen wurden, und
zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels Deutscher Jugend-Champion (VDH):
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Auszug aus den Vergabebestimmungen des Titels
Deutscher Veteranen-Champion (VDH)
(gültig ab 01.07.2004)
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre.
Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine
Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Veteranen-Champion (VDH) war.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel Deutscher Veteranen-Champion (VDH) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel Deutscher Veteranen-Champion (VDH) vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.