Vergabebedingungen des Titels „Deutscher Champion RRCD"
Die CAC-Anwartschaft wird vergeben auf Internationalen und Allgemeinen Ausstellungen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Ausstellungen des RRCD.
Der Titel „Deutscher Champion RRCD“ wird durch den RRCD vergeben, wenn vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Mindestens zwei dieser Anwartschaften müssen auf einer Spezialzuchtschau des RRCD errungen worden sein, wobei es sich bei einer Anwartschaft um eine Club- bzw. Landessiegerschau des RRCD handeln muss. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens zwölf Monaten liegen.
Die CAC-Anwartschaft kann der beste Rüde und die beste Hündin entweder in der Champion- Zwischen- oder in der offenen Klasse erhalten, wenn das Tier mit V 1 bewertet worden ist. Die Bewertung V 1 schließt nicht die automatische CAC-Vergabe ein. Die CAC-Reserve-Anwartschaft kann der jeweils zweitbeste Rüde und die jeweils zweitbeste Hündin erhalten, wenn sie mit mindestens V 2 bewertet worden sind. Die Vergabe liegt in jedem Fall im Ermessen des Zuchtrichters.
Der Titel berechtigt im In- und Ausland zum Start in der Championklasse.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen. Sobald die Verleihungsvoraus-setzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Champion RRCD“ stellen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 30,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Das „neutrale“ CAC, das auf Internationalen und Allgemeinen Zuchtschauen in Wettbewerb gestellt wird, wenn für die Rasse Rhodesian Ridgeback keine Sonderschau angegliedert ist, wird für die Erringung des clubeigenen Titels „Deutscher Champion RRCD“ nicht anerkannt. Gleiches gilt für Anwartschaften weiterer Vereine, die ebenfalls die Rasse Rhodesian Ridgeback vertreten.
Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ (Auszug)
Die Anwartschaften werden nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Ausstellungen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezial-Ausstellungen des RRCD vergeben:
Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin erhalten, wenn sie mit der Formwertnote „vorzüglich“ bewertet wurden.
Für den zweitplatzierten Rüden und für die zweitplatzierte Hündin mit der Formwertnote „vorzüglich“ kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion RRCD“ war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Jugend Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens vier durch den RRCD bestätigte Anwart-schaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Ausstellungswart des RRCD einzureichen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt
(gültig ab 1. Juni 2009)
Vergabebestimmungen für den Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ (Auszug)
Die Anwartschaften werden nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen anlässlich einer Sonderschau des RRCD und auf Spezialzuchtschauen des RRCD vergeben.
Die Anwartschaft kann der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin erhalten. Für den zweitplatzierten Rüden und für die zweitplatzierte Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Veteranen Champion RRCD“ wird durch den RRCD verliehen, wenn mindestens vier durch den RRCD bestätigte Anwartschaften unter mindestens drei verschiedenen Richtern vorliegen. Eine zeitliche Begrenzung zwischen den Anwartschaften besteht nicht.
Die Anwartschaft bzw. Res.-Anwartschaft ist zur Bestätigung an den Vorstand des RRCD einzureichen.
Sobald die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Rhodesian Ridgeback Antrag auf Verleihung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion RRCD“ stellen.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen bei der Ausstellungswartin des RRCD eingereicht werden:
- Kopien der Richterberichte bzw. der entsprechenden Original-Anwartschaftskarten
- Kopie der Ahnentafel
- Gebühr 20,00 Euro
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt
(gültig ab 1. Juni 2009)
Vergabebedingungen des Titels "Internationaler-Schönheits-Champion"
Vergabe des CACIB
(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters. Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.
CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
1. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde ohne Arbeitsprüfung
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
2. Titel »Internationaler Schönheits-Champion« für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind.
Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Richtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels „Internationaler Schönheits - Champion“ vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben.
Zuerkennung des Titels »Internationaler Schönheits-Champion«
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Vier bzw. zwei CACIB-Vorschlagskarten;
- Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes;
- (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Richter.
Gebühren:
Bestätigung Int. Champion*: 37,00 €
Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung*: 25,00 €
Urkunde auf Wunsch für eine CACIB-Anwartschaft: 10,00 €
* einschl. CACIB-Bestätigung