Ziel der Zucht
Hundezucht bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für die Aufzucht gesunder, wesensfester und gesellschaftsfähiger Hunde. An die körperliche Gesundheit und das wesensfeste Verhalten der Zuchttiere sind hohe Ansprüche zu stellen! Züchter und Halter von Rhodesian Ridgebacks sind verbindlich an die Zuchtordnung des RRCD gebunden!
Um diesem Ziel gerecht werden zu können, sind hohe und entsprechend detaillierte Mindesthaltungsbedingungen für die Zucht und Haltung der Rhodesian Ridgebacks definiert. Sie sind genauso Bestandteil der Zuchtordnung des RRCD wie die ebenfalls hohen Anforderungen und Bedingungen zur Zuchtzulassung.
Die Zuchtzulassungsprüfung sieht neben der eingehenden Prüfung des Exterieurs, insbesondere im Hinblick auf zuchtausschließende Mängel, einen umfangreichen Wesens- und Verhaltenstest vor. Hier geht es beispielsweise um das Verhalten des Hundes mit seinem Führer (Halter), um sein Verhalten gegenüber Fremden und vor allem darum, wie der Hund mit unterschiedlichen Umgebungseinflüssen zurecht kommt. Es wird auch geprüft, wie sich der Hund benimmt, wenn er allein gelassen ist, also ohne Führer.
Die Zuchtordnung verbietet ausdrücklich Zwingerhaltung für RRs; es dürfen nur u.a. HD - freie (Hüftgelenkdysplasie)Tiere mit nachweislich gesunden Ellenbogen - und Schultergelenken zur Zucht verwendet werden; Hündinnen wie Rüden dürfen frühestens nach dem 24. Lebensmonat belegt werden bzw. das erste Mal decken.
Es sind höchstens drei Würfe im Leben einer Hündin zulässig; nach dem vollendeten achten Lebensjahr darf sie nicht mehr belegt werden. Es darf auch nur ein Wurf innerhalb von 12 Monaten erfolgen; nach einer Schnittgeburt darf erst nach Ablauf von 24 Monaten erneut belegt werden.
Rüden müssen nach jedem vierten erfolgreichen Deckakt (wenn es sich hierbei um mehr als zwei verschiedene Hündinnen handelt) ein Jahr pausieren.
Die Züchter des RRCD
Die Züchter des RRCD sind verbindlich an die Zuchtordnung des Vereins gebunden. Sie müssen als zuverlässige Züchter den hohen Ansprüchen der Aufzucht wesensfester und gesunder Ridgeback - Welpen genügen. Der RRCD ist besonders bemüht, seine Züchterinnen und Züchter in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zu unterstützen und zu begleiten. Die Vertiefung notwendiger Kenntnisse in Kynologie und die Vermittlung neuer Erkenntnisse in allen zuchtrelevanten Fragen zählen zu den wichtigsten Themen regelmäßig stattfindender Zuchtinformationsveranstaltungen, die sich einer regen Teilnahme durch unsere Züchter erfreuen.
Die Aufzucht unserer Ridgebacks ist neben der unerlässlichen körperlichen Pflege und Sorge besonders auf die Erziehung wesensfester und gesellschaftsverträglicher Welpen konzentriert. Stete menschliche Zuwendung und die behutsame Kontaktaufnahme mit der Umwelt zählen zu den wichtigsten Aufgaben der Züchter. Reizarme isolierte Aufzucht darf nicht erfolgen – eine klare Zielsetzung, der sich alle Züchter verpflichtet sehen.
Im RRCD sind derzeit 54 Zuchtstätten zugelassen, davon sind 30 aktiv.
Die Welpenvermittlung
Informationen über aktuelle bzw. in Kürze zu erwartende Würfe erhalten Sie bei den Deck- bzw. Wurfmeldungen unter "Welpenliste".
Wünschen Sie darüber hinaus allgemeine Informationen zur Welpenvermittlung, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Christina Rethwisch
Dahlenholz 19
D-21077 Hamburg
Telefon: 040 - 7 606 634
E-Mail: christina.rethwisch@rrcd.de